Seelexikon: Wem gehört der See?

Wenn ein Stehgewässer an zwei Staaten grenzt, dann verläuft die Trennlinie zumeist in Seemitte. Den Bodensee teilen sich gleich drei Staaten: Deutschland mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, die Schweiz mit den Kantonen St. Gallen und Thurgau sowie Österreich mit dem Bundesland Vorarlberg. Die Grenzen im Obersee sind allerdings – und das ist europaweit einmalig – nicht eindeutig festgelegt. Nur am Untersee sind die Verhältnisse klar: Hier bildet die Mitte des Rheins und des Rheinsees die Grenze zwischen Baden-Württemberg und dem Kanton Thurgau.

Juristisch nicht eindeutig geregelt sind die Hoheitsverhältnisse am Obersee zwischen Bregenz und der Linie Meersburg-Konstanz. Doch während Völkerrechtler und Juristen darüber diskutieren, ob die sogenannte Kondominiums-, die Halden- oder die Realteilungstheorie gelten soll, funktioniert die Zusammenarbeit in der Praxis reibungslos. Die Staaten sind sich einig, dass die ufernahen Gebiete zum jeweiligen Anrainerstaat gehören. Die große restliche Fläche des Obersees, das Kondominium, wird heute als ge - mein sames Eigentum der drei Anliegerstaaten angesehen.