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Wenn ein Stehgewässer an zwei Staaten grenzt, dann verläuft die Trennlinie
zumeist in Seemitte. Den Bodensee teilen sich gleich drei Staaten:
Deutschland mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, die
Schweiz mit den Kantonen St. Gallen und Thurgau sowie Österreich mit dem
Bundesland Vorarlberg. Die Grenzen im Obersee sind allerdings – und das ist
europaweit einmalig – nicht eindeutig festgelegt. Nur am Untersee sind die
Verhältnisse klar: Hier bildet die Mitte des Rheins und des Rheinsees die
Grenze zwischen Baden-Württemberg und dem Kanton Thurgau.
Juristisch nicht eindeutig geregelt sind die Hoheitsverhältnisse am Obersee
zwischen Bregenz und der Linie Meersburg-Konstanz. Doch während
Völkerrechtler und Juristen darüber diskutieren, ob die sogenannte
Kondominiums-, die Halden- oder die Realteilungstheorie gelten soll, funktioniert
die Zusammenarbeit in der Praxis reibungslos. Die Staaten sind sich
einig, dass die ufernahen Gebiete zum jeweiligen Anrainerstaat gehören. Die
große restliche Fläche des Obersees, das Kondominium, wird heute als ge -
mein sames Eigentum der drei Anliegerstaaten angesehen.
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