Editorial
Erich R. Müller, Chef des Amtes
für Umwelt des Kantons Thurgau
Als Delegierter der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) einerseits und Vorsitzender der Kommission Umwelt der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) andererseits werde ich immer wieder gefragt, wie sich die Ziele und die Aufgabenteilung der beiden Organisationen voneinander unterscheiden. Da hinter steckt oft die Vermutung, dass es zu mancherlei Doppelspurigkeiten und Überschneidungen kommt und dass sich die beiden Organisationen vielleicht auch Konkurrenz machen.
Sowohl die IGKB als auch die IBK sind Regierungsorganisationen. Doch während die IGKB auf einem Staatsvertrag beruht, ist die IBK ein kooperativer Zusammenschluss der an den See grenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone. Bei der IBK, einem politischen Organ, sind die Regierungschefs die Entscheidungsträger; bei der IGKB, einer Fachorganisation, wird auf Fachbehördenebene des Bereichs "Gewässerschutz" entschieden.
Die IBK sieht ihre Aufgaben und Ziele im Erhalten und Fördern der gesamten Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum. Dazu soll eine verstärkte regionale Zusammenarbeit dienen. Die IGKB wiederum ist beauftragt, den Zustand des Bodensees zu überwachen, Belastungsursachen festzustellen, koordinierte und vorbeugende Massnahmen – etwa bei der Schadensabwehr – zu empfehlen, die Anliegerstaaten zu beraten, geplante Nutzungen des Sees zu erörtern sowie Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Bei der IBK soll durch gemeinsam erarbeitete Politikbereiche und Projekte ein nachhaltiger Beitrag zur Überwindung der Grenzen in der Region geleistet werden. Daher sind neben den an den Bodensee grenzenden Staaten auch das Fürstentum Liechtenstein und die Kantone Schaffhausen, Zürich sowie die beiden Appenzeller Kantone Mitglied der IBK. Die Aufgabenbereiche der IGKB wiederum werden durch das Gewässernetz der Zuflüsse zum Bodensees bestimmt. Folglich ist hier auch der Kanton Graubünden Mitglied, weil sein Wasser großenteils via Rhein in den Bodensee fließt. Da die Gewässer der Kantone Zürich und Schaffhausen nicht in den Bodensee fließen, sind sie auch keine Partnerkantone der IGKB.
Als Teil des Ziels, einen attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum rund um den Bodensee zu erhalten, will die IBK im engeren Bereich "Gewässer" die ökologische Stabilität des Sees und seine Funktion als Trinkwasserspeicher schützen und erhalten, die natürlichen Ufer wieder herstellen und ökologisch intakte Zuflüsse nachhaltig sichern. Diese Ziele verfolgt auch die IGKB. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, setzt die IBK auf eine weiterhin gute und enge Zusammenarbeit mit der IGKB und unterstützt ihre laufenden Aktivitäten im Sinne deren Richtlinien und des Aktionsprogramms Bodensee 2004 – 2009.