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| Potenzielle Gefahrdurch Schiffwracks |
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Es kommt immer wieder vor, dass ein Sportboot oder eine Yacht sinkt. Weil aus den versunkenen Wracks wassergefährdende Stoffe wie Benzin und Öl in den See gelangen können, ist es das Ziel der IGKB, havarierte Boote aus dem See zu entfernen.
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 Die Unterwasserkamera zeigt, dass ein im Überlinger See gesunkenes Motorboot in gutem Zustand ist... Eine Ansammlung roter Punkte auf dem Bildschirm zeigt, dass ein größeres Objekt am Seegrund liegen muss. Langsam schwenkt die ferngelenkte Unterwasserkamera des Instituts für Seen forschung in die Richtung, die das Sonar vorgibt. Dieses sendet – ähnlich wie ein Echolot – laufend Schallwellen aus, die zurückgeworfen werden, wenn sie auf ein Hindernis treffen. Das kann ein auf dem Seeboden liegender Ast sein oder ein abgetakeltes Fischernetz – oder aber ein gesunkenes Sportboot. Und genau dieses ehemals flotte Motorboot, das nun urplötzlich vor der Linse der Videokamera auftaucht, war das Ziel der Suche. Bei einer näheren Inspektion erweist sich der Bootskörper äußerlich als völlig intakt, obwohl er seit mehr als zehn Jahren in knapp hundert Meter Tiefe liegt.
Seit Menschen auf dem Bodensee herumschippern, gibt es auch Havarien. So liegen Boots- und Schiffwracks aus allen geschichtlichen Epochen auf dem Seegrund: vom Einbaum über mittelalterliche Lastkähne und Dampfschiffe bis zur modernen Motoryacht. Für den See war dies keine große Belastung, so lange die Boote keine wassergefährdenden Stoffe wie etwa Benzin und Öl enthielten. Doch wenn heute ein motorisiertes Boot sinkt, dann nimmt es diese Stoffe mit auf den Seegrund. Und dort stellen sie eine Gefahr dar. Weil es aber das Hauptziel der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee ist, Gefahren jeder Art für den See abzuwenden, will sie dafür Sorge tragen, dass solche Wracks wieder aus dem See entfernt werden. Dementsprechend heißt es inden im Jahr 2005 verabschiedeten Bodensee-Richtlinien der IGKB unter Punkt 6.9: "Gesunkene Schiffe oder sonstige Gegenstände (z. B. gesunkenes Gefahrgut) sind zu bergen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass auch langfristig keine Gewässerbeeinträchtigung zu erwarten ist."
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| Die vor Seemoos gesunkene Motoryacht wird wieder an die Seeoberfläche gehoben. |
Foto: K. Hahn |
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Vorbildlich gegriffen hat diese Reglung in diesem Sommer. Am 11. Juni war vor Seemoos bei Friedrichshafen eine Motoryacht gesunken, wobei die Unfallursache unklar war. Das stattliche Boot lag in rundhundert Meter Tiefe. Nach entsprechenden Vorbereitungen war es am 23. August soweit. Ein auf diese große Tiefe spezialisierter Taucher befestigte Bergeseile an dem Wrack, das dann langsam unter Wasser ans Ufer gezogen wurde. Die endgültige Bergung des schweren Schiffs erwies sich als schwierig, wiederholt brachen Bergeseile. Doch schließlich war das Boot so weit aus dem Wasser, dass es schwimmfähig gemacht und an Land gezogen werden konnte.
Auch am schweizerischen Ufer war man in diesem Frühjahr mit einer Bergung erfolgreich. Dort gelang es der Seepolizei des Kantons Thurgau, ein im Vorjahr nach einem Brand gesunkenes Sportboot aus rund 50 Meter Tiefe wieder an Land zu bringen und damit eine potenzielle Gefahr für den See zu beseitigen.
 ...und ein weiteres Sportboot ebenso. Bilder: ISF Dies wie auch die erfolgreiche Bergung der vor Seemoos gesunkenen Yacht aus hundert Metern Tiefe sorgen dafür, dass man sich verstärkt um etwas ältere Havaristen kümmert. Insbesondere suchen die zuständigen Behörden jetzt nach Möglichkeiten, zwei in den 1990er Jahren im Überlinger See gesunkene kleinere Sportboote vom Seegrund zu bergen. Und wie die jüngst durchgeführte Inspektion mit der Unterwasserkamera zeigte, sind die Havaristen noch in einem beachtlich guten Zustand.
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