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| Leitfaden: "Verbringung von Baggergut" |
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Am Bodensee sind immer wieder Ausbaggerungen zur Gewährleistung der Wassertiefe bei Häfen und Schifffahrtsrinnen notwendig. Entsprechend der Nutzung können die entnommenen Sedimente mit Schadstoffen belastet sein. Die IGKB hat auf ihrer diesjährigen Kommissionstagung den Leitfaden "Verbringung von Sedimenten aus Häfen und Schifffahrtsrinnen im Bodensee" verabschiedet. Ziel ist es, seeweit einheitliche Beurteilungswerte und Kriterien für die Verbringung vorzugeben. Keine belasteten Sedimente im See zu verbringen, lautet dabei der Grundsatz. Ökotoxikologisch relevante Werte dienen als Maßstab für ein umweltverträgliches Vorgehen. Ort und Zeitpunkt der Verbringung müssen so gewählt werden, dass die Funktionsfähigkeit des Sees nicht beeinträchtigt wird. Die Interessen sowohl der Wasserversorgung als auch der Fischerei werden berücksichtigt. |
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Für die festgelegte Untersuchung der Sedimente werden die Häfen entsprechend ihrem Belastungspotenzial in 3 Kategorien eingeteilt. Die Verbringung darf nur vom stillstehenden Schiff aus erfolgen und für den Ort sind Prioritäten vorgegeben; bevorzugt ortsnah bzw. vor der Mündung größerer Zuflüsse, da hier ständig Sedimente in den Bodensee eingetragen werden. |
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Der Baggergut-Leitfaden kannunter www.igkb.org "Publikationen, Richtlinien" abgerufen werden. |
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Ausbaggerungen am Bodensee Foto: Wessels
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