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| Seelexikon: Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei IBKF |
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| Man schreibt den 5. Juli 1893, als in Bregenz eine Übereinkunft geschlossen
wird, die zu den ältesten internationalen und auch heute noch gültigen
Fischereiverträgen zählt: Die Bregenzer Übereinkunft diente zur gemeinsamen
fischereilichen Bewirtschaftung des Sees durch die Anrainerländer und auch
dazu, die wertvollen Fischarten im Bodensee zu erhalten und zu vermehren.
Unterzeichnet wurde der Vertrag von den Regierungen in Baden, Württemberg,
Bayern, Österreich und der Schweiz. Mit dabei war von Anfang auch das
Fürstentum Liechtenstein, das zwar nicht an den See grenzt, aber wichtige
Laich- und Aufwuchsgebiete insbesondere für die Seeforelle beheimatet. |
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| Heute ist für die Regelung und Überwachung der Fischerei am Obersee die
Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) zuständig.
Sie kümmert sich um alle Belange der Berufs- und Angelfischerei, erstellt
jährliche Fangertragberichte und widmet sich in speziellen Arbeitsgruppen
aktuellen Fragen der Fischerei – etwa dem Fortbestand der Seeforelle. |
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