Seelexikon: Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei IBKF
Man schreibt den 5. Juli 1893, als in Bregenz eine Übereinkunft geschlossen wird, die zu den ältesten internationalen und auch heute noch gültigen Fischereiverträgen zählt: Die Bregenzer Übereinkunft diente zur gemeinsamen fischereilichen Bewirtschaftung des Sees durch die Anrainerländer und auch dazu, die wertvollen Fischarten im Bodensee zu erhalten und zu vermehren. Unterzeichnet wurde der Vertrag von den Regierungen in Baden, Württemberg, Bayern, Österreich und der Schweiz. Mit dabei war von Anfang auch das Fürstentum Liechtenstein, das zwar nicht an den See grenzt, aber wichtige Laich- und Aufwuchsgebiete insbesondere für die Seeforelle beheimatet.
Heute ist für die Regelung und Überwachung der Fischerei am Obersee die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) zuständig. Sie kümmert sich um alle Belange der Berufs- und Angelfischerei, erstellt jährliche Fangertragberichte und widmet sich in speziellen Arbeitsgruppen aktuellen Fragen der Fischerei – etwa dem Fortbestand der Seeforelle.